Verhalten bei Schnee und Eis
Januar 9, 2025 2025-01-09 9:07Verhalten bei Schnee und Eis
Unerwarteter Wetterumschwung und Extremwetterlagen
Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen folgende Regel: Bei plötzlich eintretenden schlechten Witterungsverhältnissen, z. B. bei starkem Schneefall oder Eisglätte, entscheiden morgens die erziehungs-berechtigten Eltern, ob dem Kind der Schulweg zumutbar ist. Wenn die Erziehungsberechtigten sich dafür entscheiden, dass das Kind zu Hause bleiben soll, muss unverzüglich die Schule informiert werden.
Sollte im Laufe des Tages der Busverkehr eingestellt werden, treten die Schülerinnen und Schüler den Heimweg zu Fuß an oder werden von den Erziehungsberechtigten abgeholt. In Notfällen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sekretariat auf.
Nur bei extremen Witterungsverhätnissen kann ein Krisenteam der Bezirksregierung in Absprache mit dem Schulministerium (MSB) ein Ruhen des Präsenzunterrichts anordnen. In solchen Fälle bleibt die Schule geschlossen, Betreuung findet nicht statt. Die Information der Erziehungsberechtigten und Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben erfolgt in solch extremen Fällen durch die Schule.
Informationen zu Verkehrsmeldungen und Störungen im Busbetrieb finden Sie auf https://mvg-aktuell.de
Mit freundlichen Grüßen
René Jaques, Schulleiter
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