Schullaufbahn

Schullaufbahn

Eure Wahl­angebote am Zeppelin-Gymnasium

Das Zeppelin-Gymnasium, welches auf eine lange Geschichte zurückblicken kann, ist heute ein modernes dreizügiges Gymnasium, das Schüler und Schülerinnen nicht nur aus Lüdenscheid, sondern auch aus Herscheid, Schalksmühle und Werdohl besuchen.

Unter dem Leitbild „Den Menschen stärken, die Sachen klären“ (H. v. Hentig) versuchen wir als Schule die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler in einer familiären Atmosphäre während ihrer Schullaufbahn zu begleiten. Dies wird im Folgenden kurz skizziert:

Erprobungsstufe (5. und 6. Klasse)

Diese Stufe  ist als Nahtstelle zu verstehen, denn sie ist verantwortlich für die positive Gestaltung des Übergangs von der Grundschule zum Gymnasium. Aus diesem Grund bilden die Klassen 5 und 6 nach dem Schulgesetz in NRW eine Einheit, d. h., eine Versetzung von Klasse 5 nach Klasse 6 entfällt, diese wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Erprobungsstufe am Ende der 6. Klasse ausgesprochen.

Um diesen Übergang, der für die meisten Kinder mit einer hohen Belastung (längere Fahrzeiten, ständiger Lehrerwechsel aufgrund des Fachlehrerprinzips, neuer Konkurrenzdruck in der Klasse, erhöhte Anforderungen usw.) verbunden ist, so positiv wie möglich zu gestalten, beobachten, begleiten und unterstützen wir Ihre Kinder auf vielfältige Art. Es existieren ein Konzept zum sozialen Lernen, eine Einführung in die Methoden, eine Hausaufgabenbetreuung, eine enge Zusammenarbeit mit den Grundschulen sowie ein reger Austausch im Klassenteam der Lehrer und Lehrerinnen.

Neben der traditionellen Stundentafel gibt es ein umfangreiches Angebot der individuellen Förderung. Wir haben Ergänzungsstunden in den Fächern Deutsch, Englisch und der neuen Fremdsprache. Im Fach Deutsch wird insbesondere die Rechtschreibung als Grundlage für alle weiteren Fächer diagnostiziert und gefördert. Für Schüler und Schülerinnen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, wird das Fach Praktische Philosophie (i. d. R. Klassen 5-9) angeboten, um die Werteerziehung im Sinne unseres Leitbildes zu unterstützen.

Die Klasse 6 steht im Zeichen des Erwerbs der zweiten Fremdsprache. Die Schüler und Schülerinnen können zwischen Latein und Französisch (Wahlpflichtbereich I) wählen.

Der Unterricht in der Erprobungsstufe endet viermal nach der 6. Stunde und einen Tag in der Woche haben die Schüler und Schülerinnen einen sogenannten „langen Tag“. Um diesen zu gestalten, haben wir ein umfangreiches Programm zur Übermittagsbetreuung, welches Sport, Spiel und Entspannung zulässt. Zudem werden die Kinder in unserer Mensa versorgt.

Ihre Ansprechpartnerin für die Erprobungsstufe ist unsere Erprobungsstufenkoordinatorin Frau Spindler (spindler@zeppelin-gymnasium.de).

Mittelstufe
(7. bis 9. Klasse)

Nach der Erprobungsstufe treten unsere Schülerinnen und Schüler in die Mittelstufe ein.

Ab Klasse 7 können die Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtbereich I zwischen Latein und Französisch wählen.

Ab der Klasse 8 erwartet sie ein vielschichtiges Angebot mit unterschiedlichsten Wahlangeboten im Wahlpflichtbereich II:

  • Italienisch neueinsetzend
  • Civilisation (bilinguales Modul für Schülerinnen und Schüler mit Französischkenntnissen ab Klasse 6)
  • Biologie/Chemie
  • Biologie/Sport
  • Informatik/Mathematik
  • Physik/Technik
  • Kunst
  • Geschichte/Politik
  • Gesellschaftslehre bilingual

Die Kooperation mit dem Geschwister-Scholl-Gymnasium im WPII-Bereich erweitert dabei für die Schülerinnen und Schüler die Wahlmöglichkeiten.
Ihre Ansprechpartnerin für die Mittelstufe ist unsere Mittelstufenkoordinatorin Frau Goj (goj@zeppelin-gymnasium.de).

Gymnasiale Oberstufe (10. bis 12. Klasse)

Die Schüler*innen des Gymnasiums treten nach der 9. Klasse durch die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ein. Quereinsteiger*innen von der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule können ebenfalls in die Jahrgangsstufe EF übergehen. Voraussetzung hierfür ist der mittlere Schulabschluss (§ 42 APO-S I) nach Jahrgangsstufe 10, zusätzlich müssen die besonderen Leistungsanforderungen (§ 43 APO S I) erfüllt sein (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe). Schüler*innen der Waldorfschule können nach der Jahrgangsstufe 11 in die EF wechseln, wenn sie über die Gleichwertigkeitsbescheinigung den mittleren Schulabschluss inklusive der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nachweisen können.

In den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch bilden wir in der Regel in der Einführungsphase einen feststehenden Kursverband, ähnlich einer Schulklasse. So wird der Übergang in die Oberstufe erleichtert. In allen anderen Fächern wird der Klassenunterricht durch Kursunterricht ersetzt. Das Fächerangebot erweitert sich durch neue Fächer: Als neu einsetzende Fremdsprachen können Französisch, Italienisch und Spanisch gewählt werden. Weitere neue Fächer und Kursarten sind Erziehungswissenschaft (Pädagogik), Sozialwissenschaften, Literatur, Musik praktisch und Philosophie sowie Vertiefungs- und Projektkurse.
Die seit Jahrzehnten bestehende Kooperation mit dem Geschwister-Scholl-Gymnasium und dem Bergstadt-Gymnasium im SII-Bereich erweitert dabei für die Schüler*innen erheblich die Wahlmöglichkeiten.

Ihre Ansprechpartnerin für die Oberstufe ist unsere Oberstufenkoordinatorin Frau Breitkopf (breitkopf@zeppelin-gymnasium.de).

Abschlüsse

Folgende Abschlüsse können am Zeppelin-Gymnasium erworben werden:

 

Nach der 9. Klasse und der erfolgreichen Versetzung in die 10. Klasse (Oberstufe) haben die Schülerinnen und Schüler einen Abschluss erlangt, der dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichzusetzen ist.

Nach der Jahrgangsstufe 10 ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 bekommen die Schülerinnen und Schüler bei entsprechenden Leistungen, die sich nach den Abschlussvorgaben der Hauptschule richten, einen Abschluss, der mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 wie er auf den Hauptschulen bei entsprechenden Leistungen vergeben wird, gleichzusetzen ist.

Nach der 10. Klasse ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 erhalten die Schülerinnen und Schüler bei entsprechenden Leistungen, die sich nach den Abschlussvorgaben der Realschule richtet, die Fachoberschulreife (gleichzusetzen mit der Fachoberschulreife ohne Qualifikationsvermerk für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe, wie sie auf den Realschulen und Hauptschulen bei entsprechenden Leistungen vergeben wird).

Nach der 10. Klasse mit Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fachoberschulreife (gleichzusetzen mit der Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe, wie sie auf den Realschulen und Hauptschulen bei entsprechenden Leistungen vergeben wird).

Nach dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 11 bekommen die Schülerinnen und Schüler bei entsprechender Punktzahl den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt.

Nach dem erfolgreichem Besuch der Qualifikationsphase und dem Bestehen der Abiturprüfungen wird die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt.