Elternmitwirkung
Dezember 19, 2023 2024-10-07 5:49Elternmitwirkung
Eine gute Gemeinschaft ist uns wichtig
Übersicht über die Mitwirkungsgremien und ihre Aufgaben
Klassenpflegschaft
Aufgabe:
Die Information und der Meinungsaustausch der Eltern über Angelegenheiten der Schule, sowie der Beratung über Unterrichts- und Erziehungsarbeit.
Sitzungen:
Mindestens eine Sitzung pro Schuljahr
Die Klassenpflegschaft wählt eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Vertreter(in), diese gewählten Vertreter sind auch Mitglied der Schulpflegschaft.
Die Information und der Meinungsaustausch der Eltern über Angelegenheiten der Schule, sowie der Beratung über Unterrichts- und Erziehungsarbeit.
Sitzungen:
Mindestens eine Sitzung pro Schuljahr
Die Klassenpflegschaft wählt eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Vertreter(in), diese gewählten Vertreter sind auch Mitglied der Schulpflegschaft.
Schulpflegschaft
Aufgabe:
Die Interessensvertretung aller Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und die Beratung von Angelegenheiten, die später in der Schulkonferenz entschieden werden.
Sitzungen:
Mindestens eine Sitzung pro Schuljahr
Die Schulpflegschaft wählt eine(n) Vorsitzende(n) und dessen/deren Vertreter. Außerdem wählt sie Vertreter für die Schulkonferenz.
Vorstands-Mitglieder im Schuljahr 2023-24
Vorsitzende: Herr Silvio Jühling
Stellvertreterin: Frau Iris Danisch
Die Interessensvertretung aller Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und die Beratung von Angelegenheiten, die später in der Schulkonferenz entschieden werden.
Sitzungen:
Mindestens eine Sitzung pro Schuljahr
Die Schulpflegschaft wählt eine(n) Vorsitzende(n) und dessen/deren Vertreter. Außerdem wählt sie Vertreter für die Schulkonferenz.
Vorstands-Mitglieder im Schuljahr 2023-24
Vorsitzende: Herr Silvio Jühling
Stellvertreterin: Frau Iris Danisch
Schulkonferenz
Aufgabe:
Die Schulkonferenz berät über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und hat alleinige Entscheidungskompetenz über festgelegte, zentrale Sachthemen des Schullebens.
Sitzungen:
Mindestens eine Sitzung pro Schuljahr
Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern des Lehrerkollegiums, Schülervertretern und Vertretern der Schulpflegschaft.
Die Schulkonferenz berät über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und hat alleinige Entscheidungskompetenz über festgelegte, zentrale Sachthemen des Schullebens.
Sitzungen:
Mindestens eine Sitzung pro Schuljahr
Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern des Lehrerkollegiums, Schülervertretern und Vertretern der Schulpflegschaft.
Fachkonferenz
Aufgabe:
Die jeweiligen Fachkonferenzen beraten über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern.
Sitzungen:
Mindestens eine Sitzung pro Schuljahr
Pro Fach / Fachrichtung können bis zu drei gewählte Elternvertreter mit beratender Stimme teilnehmen.
Interessenten melden sich bitte rechtzeitig zu Beginn eines neuen Schuljahres bei den Vorsitzenden der Klassenpflegschaft, um während der Schulpflegschaftssitzung gemeldet bzw. gewählt zu werden.
Die jeweiligen Fachkonferenzen beraten über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern.
Sitzungen:
Mindestens eine Sitzung pro Schuljahr
Pro Fach / Fachrichtung können bis zu drei gewählte Elternvertreter mit beratender Stimme teilnehmen.
Interessenten melden sich bitte rechtzeitig zu Beginn eines neuen Schuljahres bei den Vorsitzenden der Klassenpflegschaft, um während der Schulpflegschaftssitzung gemeldet bzw. gewählt zu werden.
Kontakt
Konferenz nach § 53(7) SchulG "Teilkonferenz"
Als Vertreterin der Eltern in der so genannten Teilkonferenz, hat die Schulpflegschaft Herrn Jühling und Frau Werdes gewählt.
Links
Landes-Elternschaft der Gymnasien in NRW: www.le-gymnasien-nrw.de
Gewalt-Deeskalationstraining:
www.gewalt-deeskalationstraining.de