Vertretungsplankonzept

Vertretungsplankonzept

Die Anordnung von Vertretungsunterricht ist eine dienstliche Notwendigkeit (vgl. ADO §13). Angeordnet werden kann er nur durch die Schulleitung. Im Auftrage der Schulleitung wird dies am Zeppelin-Gymnasium durch die Vertretungsplangestalterin vorgenommen. Aufgrund von Erkrankungen, Fort- und Weiterbildung, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekten usw. fallen Vertretungen an und müssen organisiert werden. Das verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten. Um den Ausfall von Unterricht (Stundenausfall für die Schüler und Schülerinnen) so gering wie möglich zu halten, müssen Regelungen für den Vertretungsunterricht getroffen werden.
  1. Ziel der Vertretungsplanung ist es, die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.
  2. Das Konzept soll Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Kolleginnen und Kollegen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler schaffen.
  • Der tägliche Unterricht der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Jg. 7-10) sollte möglichst bis zur sechsten Stunde gesichert / erteilt werden.
  • Für die Erprobungsstufe wird täglich der volle Stundenplan im Vormittagsbereich angestrebt, um den Familien mehr Planungssicherheit zu geben (Konzept der verlässlichen Schule).
  • Bei einem kurzfristigen Ausfall von Lehrkräften werden in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Lehrkräfte und einer möglichst ausgewogenen Belastung, grundsätzlich folgende Prinzipien beachtet:
  1. In der 1./2. Stunde wird bei ad hoc-Vertretung mit einer Vertretungsbereitschaft geplant (hinterlegtes Bereitschaftssystem).
  2. In den übrigen Stunden erfolgt vorrangig ein Vertretungseinsatz durch Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten

    oder
    ein Vertretungseinsatz durch eine entsprechende Fachlehrkraft.

  3. Ansonsten wird mit einem klassen- oder fachungebundenen Vertretungseinsatz geplant.
  4. Der Oberstufenunterricht wird bei kurzfristigem Ausfall in der Regel nicht vertreten. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe haben bei Abwesenheit des Fachlehrers / der Fachlehrerin grundsätzlich die Pflicht, den jeweiligen Lernstoff selbstständig zu wiederholen oder die von der Lehrkraft gestellten Aufgaben selbstständig zu erarbeiten.
4.1 Vorhersehbarer Ausfall von Kollegen in der SI und SII (Ausfall wegen der Teilnahme an Konferenzen oder anderen schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Exkursionen, Projekttagen etc.; Fortbildungen oder sonstigen Beurlaubungen) Ankündigung des Ausfalls mit mindestens einer Woche Vorlaufzeit. Die zu vertretende Lehrkraft stellt ggf. Planungsunterlagen / Material für den Unterricht zur Verfügung, auf die die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können oder mit denen selbstständiges Arbeiten der Klasse/des Kurses (je nach Voraussetzungen) angeordnet werden kann. Ausfall von Kollegen in der SI und SII (Krankheit) Wenn möglich stellt die zu vertretende Lehrkraft Planungsunterlagen / Material für den Unterricht zur Verfügung (s.o.) und lässt diese dem Sekretariat telefonisch, per Fax oder per Mail zukommen. 4.2 Die Eltern werden bei einem langfristigen Ausfall einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert. Zur Sicherstellung des Unterrichts
  • richtet die Schulleitung nach Rücksprache mit den betroffenen Kollegeninnen und Kollegen für die betroffenen Lerngruppen ggf. eine Dauervertretung ein.
  • ordnet die Schulleitung (unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Lehrerrates nach dem § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 LPVG) mit Einverständnis der Lehrperson ggf. bezahlte Mehrarbeit an.
  • beantragt die Schulleitung ggf. den Einsatz von Lehrkräften durch die Maßnahme „Geld statt Stellen“.
Allgemein Falls ein Einsatz für den Vertretungsunterricht aufgrund dienstlicher oder sachlich begründeter privater Termine nicht möglich ist, informiert die Lehrkraft im Voraus die Vertretungsplangestalterin.
(vgl. Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Hagen: „Rechtsauskünfte zum Einsatz der Referendarinnen und Referendare in den Ausbildungsschulen“, Stand 11.01.2012)

Der Vertretungsplan wird den Kolleginnen und Kollegen sowie den Schülerinnen und Schülern über das digitale schwarze Brett kommuniziert. Auf der linken Seite des DSB ist der Vertretungsplan des aktuellen Tages im mittleren Seitenteil des DSB ist die Planung der Folgetage vorzufinden. Im Sekretariat befindet sich ein Ordner, in dem die Lehrkräfte den Vertretungsplan auch nach längerer Zeit noch nachschlagen / einsehen können.

Vertretungsstunden (nicht Statt-Stunden) können bezahlt werden. Ab welcher Stundenzahl Mehrarbeit bezahlt wird, hängt vom Rechtsstatus der Lehrkraft ab. Zur Abrechnung der Mehrarbeit reicht die Lehrkraft das Formblatt „Nachweis von Vertretungsstunden im Rahmen von bezahlter Mehrarbeit“ mit allen notwendigen Daten bei der Schulleitung ein. Die Abrechnung erfolgt monatsweise.

Krankmeldungen können morgens zwischen 7.00 und 7.15 Uhr bei der Schulleitung – auch bei späterem Unterrichtsbeginn – oder abends zuvor bei der Vertretungsplangestalterin gemeldet werden. Unterrichtsmaterial für Ihre Lerngruppen können Sie an folgende E-Mail-Adresse senden sekretariat@zeppelin-gymnasium.de